Der Nationalrat hat die zulässige Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen in Österreich verlängert. Ein entsprechender Gesetzesantrag zur Änderung der Gewerbeordnung wurde einstimmig von allen fünf Parlamentsparteien beschlossen.
Künftig können solche Veranstaltungen statt bisher vier Wochen bis zu sechs Wochen stattfinden. Mit der Anpassung reagiert der Gesetzgeber darauf, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und organisatorisch umfangreicher werden. Durch die Verlängerung des zulässigen Zeitraums soll Veranstaltern und Behörden mehr Flexibilität bei der Durchführung von Public-Viewing-Angeboten ermöglicht werden.
Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betonte die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung solcher Veranstaltungen. „Denn dabei treffe man sich und tausche sich aus, erlebe Gemeinschaft – und gleichzeitig könne die Gastronomie und der Tourismus daraus eine konkrete, wirtschaftliche Chance entwickeln.“
Im Parlament wurde die Änderung der Gewerbeordnung parteiübergreifend unterstützt. Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Fraktionen verwiesen darauf, dass Public Viewing nicht nur wirtschaftliche Effekte für Gastronomie und Tourismus bringe, sondern auch einen sozialen und kulturellen Faktor darstelle.
Mit der beschlossenen Änderung sollen künftig auch längere Großveranstaltungen wie etwa Fußball-Weltmeisterschaften vollständig im Rahmen von Public-Viewing-Angeboten übertragen werden können.