Die wettbewerbsrechtliche Bewertung der umstrittenen Regel im deutschen Profifußball steht kurz bevor – mit möglichen Folgen für bestehende Ausnahmeregelungen.
Am Montag will das Bundeskartellamt eine vorläufige Einschätzung zur 50+1-Regel im deutschen Profifußball veröffentlichen. Laut Informationen des kicker soll diese Bewertung insbesondere die praktische Umsetzung der Regel analysieren. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht verbunden, aber der Weg zu einer formellen Beurteilung rückt näher.
Im Zentrum der Diskussion steht, ob die Ausnahmen für Klubs wie Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. In beiden Fällen halten Konzerne – Bayer AG bzw. Volkswagen AG – die alleinige Mehrheit an der jeweiligen Profifußball-Gesellschaft. Die DFL hatte Ausnahmeregelungen erteilt, ebenso wie bei der TSG Hoffenheim, wo Dietmar Hopp seine Mehrheit inzwischen zurückgegeben hat.
Bereits im Mai hatte das Kartellamt in einem Schreiben signalisiert, dass es die 50+1-Regel trotz ihrer wettbewerbsbeschränkenden Wirkung grundsätzlich akzeptiert, da sie dem Zweck der Vereinsprägung diene.
Kritisch sah die Behörde jedoch zwei konkrete Punkte: Zum einen die Stimmabgabe von Martin Kind im Rahmen eines Investorenprozesses bei Hannover 96 gegen eine Weisung des Muttervereins. Zum anderen die Struktur von RB Leipzig, bei der laut Amt fraglich sei, ob der Verein ausreichend offen für stimmberechtigte Mitglieder sei, um dem Geist der 50+1-Regel zu entsprechen.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) sowie beteiligte Klubs erhalten nach Veröffentlichung der Einschätzung Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Branche blickt gespannt nach Bonn – denn die Einschätzung des Kartellamts könnte maßgeblichen Einfluss auf die künftige Ausgestaltung der Klubstrukturen im deutschen Profifußball nehmen.