Ein Gerichtsurteil stärkt die Position der französischen Profiliga im anhaltenden Streit um ausstehende Medienrechtezahlungen. In einem angespannten Marktumfeld unterstreicht die Entscheidung die rechtliche Verbindlichkeit bestehender TV-Verträge.
Das Handelsgericht von Paris hat den Sender beIN Sports dazu verpflichtet, ausstehende Medienrechtezahlungen in Höhe von 14,1 Millionen Euro an die französische Profiliga zu leisten. Das Urteil wurde am 27. Januar gefällt und betrifft Zahlungen aus dem bestehenden nationalen Übertragungsvertrag für Spiele der Ligue 1 und Ligue 2 mit der Ligue de Football Professionnel (LFP).
Das Gericht wies die Argumentation von beIN Sports zurück und entschied zugunsten der Liga. Nach Auffassung des Gerichts sind die ausstehenden Beträge trotz der zuletzt erheblichen Verwerfungen im französischen Medienrechte-Markt weiterhin vertraglich geschuldet und vollständig zu begleichen.
Die Entscheidung fällt in eine Phase anhaltender Unsicherheit rund um die Vermarktung der französischen Medienrechte. Seit dem Zusammenbruch des Mediapro-Vertrags im Jahr 2020 wurden die Rechte mehrfach neu verteilt, unter anderem zwischen Canal+, Amazon und beIN Sports. In diesem Umfeld stand die Strategie der LFP wiederholt in der Kritik, ebenso wie die hohe Abhängigkeit vieler Klubs von pünktlichen Medienerlösen.
Mit dem Urteil stärkt das Pariser Handelsgericht die Position der Liga, wonach auch in einem instabilen Marktumfeld geschlossene Verträge verbindlich bleiben. Für beIN Sports bedeutet die Entscheidung eine zusätzliche finanzielle Belastung in einer Zeit, in der viele klassische Pay-TV-Anbieter ihre Engagements im Spitzenfußball überprüfen. Steigende Rechtekosten, fragmentierte Zuschauermärkte und der zunehmende Wettbewerb durch Direct-to-Consumer-Modelle setzen die Wirtschaftlichkeit solcher Verträge unter Druck.
Für die Klubs der Ligue 1 schafft das Urteil zumindest kurzfristige Planungssicherheit, da die vertraglich zugesicherten Mittel rechtlich durchsetzbar sind. Ob beIN Sports gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird oder wann die Zahlung erfolgt, ist derzeit offen. Nach französischem Handelsrecht können bei ausbleibender Zahlung weitere Vollstreckungsmaßnahmen folgen.