Das DFB-Präsidium hat einen Grundsatzbeschluss zur Beteiligung von Vereinen an Polizeikosten bei Hochrisikospielen gefasst. Demnach werden Gebührenbescheide, die Bundesländer dem DFB für Polizeieinsätze bei solchen Spielen ausstellen, mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein weitergegeben.
Der Verband sieht sich dazu aufgrund seiner Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich verpflichtet. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2025, das die Erhebung solcher Gebühren für rechtmäßig erklärt hat. Bislang hat nur Bremen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nun plant auch [...]