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32 Klubs reichen Anträge für Lizenzierungsverfahren 2026/27 ein

(c) Gepa Pictures / Daniel Schoenherr

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Mit Ablauf der Frist am 2. März 2026 wurden insgesamt 32 Lizenz- und Zulassungsanträge für die kommende Saison eingebracht. Neben Bundesligisten und Zweitligisten stellten auch Vertreter aller drei Regionalligen Anträge.

Die Abgabefrist für das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren zur Saison 2026/27 ist am 2. März 2026 abgelaufen. Insgesamt gingen 32 Anträge bei der Österreichischen Fußball-Bundesliga ein.

Für eine Lizenz in der ADMIRAL Bundesliga haben folgende Klubs angesucht: SK Puntigamer Sturm Graz, FC Red Bull Salzburg, FK Austria Wien, RZ Pellets WAC, SK Rapid, FC Blau-Weiß Linz, LASK, TSV Egger Glas Hartberg, WSG Tirol, Grazer AK 1902, SCR Altach und SV Oberbank Ried.

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Aus der ADMIRAL 2. Liga stellten Admira Wacker, SKN St. Pölten, First Vienna FC 1894, FAC Wien, Schwarz-Weiss Bregenz und SC Austria Lustenau Lizenzanträge.

Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga wurden von KSV 1919, FC Liefering, SKU Ertl Glas Amstetten, SV Austria Salzburg und FC HOGO Hertha Wels eingebracht. Zudem beantragten mit SK Sturm Graz II, SK Rapid II, Young Violets Austria Wien, LASK Amateure OÖ und WAC Amateure fünf Amateurteams von Bundesligaklubs eine Zulassung.

Aus den Regionalligen beteiligen sich SV Klöcher Bau Oberwart und SV Horn (Regionalliga Ost), ASK Voitsberg (Regionalliga Mitte) sowie FC Wacker Innsbruck (Regionalliga West) am Verfahren.

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt zudem zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Eine Zulassung ermöglicht bei entsprechender sportlicher Qualifikation den Aufstieg in die zweithöchste Spielklasse.

In den kommenden Wochen prüfen die Bundesliga-Lizenzadministration sowie Finanzexperten der KPMG gemeinsam mit dem unabhängigen Senat 5 die eingereichten Unterlagen. Gegebenenfalls können weitere Stellungnahmen oder zusätzliche Nachweise eingefordert werden. Die Entscheidung in erster Instanz wird bis 8. April 2026 erwartet.

Wird einem Antragsteller die Lizenz oder Zulassung in erster Instanz verweigert, kann innerhalb von acht Tagen Protest beim Protestkomitee der Bundesliga eingelegt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, neue wirtschaftliche Nachweise vorzulegen. Die Entscheidung des Protestkomitees soll bis Ende April 2026 erfolgen. Sollte auch dort keine Lizenz oder Zulassung erteilt werden, kann der Bewerber das Ständige Neutrale Schiedsgericht anrufen, das bis voraussichtlich Mitte Mai 2026 endgültig entscheidet.

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