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UEFA will Regeln zur Mehrklub-Eigentümerschaft lockern

GEPA pictures/ Zuma Press/ Sport Press Photo/ Liam Asman

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Die UEFA eine Anpassung ihrer Regularien zur Mehrklub-Eigentümerschaft (Multi-Club Ownership, MCO). Vereine sollen künftig mehr Zeit erhalten, um mögliche Interessenkonflikte zu lösen

Diese Anpassung ist eine Reaktion auf die Kontroversen wie jene um Crystal Palace, das in diesem Sommer nach einem Streit um Eigentumsverhältnisse von der Europa League ausgeschlossen wurde.

Nach Informationen des Guardian wurde der Reformvorschlag vergangene Woche bei einem Treffen der „European Football Clubs“ in Rom mit mehreren Spitzenvereinen diskutiert. Geplant ist, die bisherige Meldefrist für mögliche MCO-Konflikte – derzeit der 1. März – zu verlängern. Vereine, die sich für europäische Wettbewerbe qualifizieren, sollen künftig bis Anfang Juni, also kurz vor den Auslosungen der Qualifikationsrunden, Zeit bekommen, ihre Eigentumsverhältnisse zu klären.

Hintergrund ist etwa der Fall Crystal Palace: Der Klub hatte die Frist im März verpasst und keinen sogenannten Blind Trust eingerichtet, obwohl Eigentümer John Textor gleichzeitig Anteile am französischen Klub Olympique Lyon hielt. Beide Vereine hatten sich für europäische Wettbewerbe qualifiziert, was nach UEFA-Regularien unzulässig ist. In der Folge wurde Palace aus der Europa League ausgeschlossen, während Lyon den Startplatz erhielt.

Das unabhängige Finanzkontrollgremium der UEFA (CFCB) entschied, dass Textors Beteiligung an beiden Klubs ihm „entscheidenden Einfluss“ verschafft habe – ein klarer Verstoß gegen die Regularien. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) bestätigte die Entscheidung, wodurch Palace potenzielle Einnahmen von über 20 Millionen Pfund verlor.

Auch andere Vereine wie Drogheda United (Irland) und Dunajská Streda (Slowakei) wurden in diesem Sommer aufgrund ähnlicher Eigentümerkonflikte aus den europäischen Wettbewerben ausgeschlossen.

Nach Angaben des Guardian sollen die neuen Regeln künftig eine flexiblere Handhabung solcher Fälle ermöglichen, ohne den Grundsatz der Wettbewerbsintegrität aufzugeben. Die UEFA will damit sicherstellen, dass betroffene Vereine nicht mehr unverschuldet durch starre Fristen benachteiligt werden. Eine offizielle Stellungnahme der UEFA zu den geplanten Änderungen liegt bislang nicht vor.

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