Das Regierungsprogramm der österreichischen „Dreierkoalition“ (2025–2029) enthält auch relevante Vorschläge zum Sport(-recht). In diesem Beitrag werden ausgewählte Themen kurz vorgestellt und kommentiert.
Ein Beitrag von Patrick Petschinka
Optimale (gesetzliche) Rahmenbedingungen für den Sport
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, „gesetzliche Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse von im Sport tätigen Personen durch Berücksichtigung der sportspezifischen Besonderheiten im Arbeits-, Abgaben- und Sozialversicherungsrecht“ zu schaffen (Stichwort: Berufssportgesetz).
Diese Absichtserklärung ist nicht neu, sie findet sich seit der Jahrtausendwende in zahlreichen Regierungsprogrammen. Hintergrund: Der arbeits-, abgaben- und sozialversicherungsrechtliche Rahmen und die sportspezifischen Besonderheiten passen häufig nicht zueinander (Paradebeispiel: Arbeitszeitregelungen). Das betrifft übrigens nicht nur die Sportler/innen, sondern auch die Betreuer/innen.
Dass dieses Vorhaben komplex ist, zeigt die Vergangenheit: Schon Anfang der 2000er-Jahre lagen zwei entsprechende Gesetzesentwürfe vor, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Ob das diesmal gelingt, bleibt abzuwarten. Bei gewissen Punkten könnte man zumindest Anleihen beim Kollektivvertrag für Fußballspieler/innen der Österreichischen Fußball-Bundesliga nehmen.
Ausbildungsbonus für Vereine und „Österreicher-Topf“
Unter der Überschrift „Bekenntnis zum Spitzensport“ enthält das Regierungsprogramm das folgende Ziel:
„Prüfung eines Ausbildungsbonus für Vereine, für eine nachweisbare erfolgreiche Nachwuchsarbeit im internationalen Bewerb und eines ‚Österreich-Topfs‘ und Ausbildungsbonus aus bestehenden Mitteln der Allgemeinen Bundessportförderung in Team- und Ligasportarten für Vereine, die besonders viele Nationalspielerinnen und Nationalspieler ausbilden, hochziehen bzw. in die höchsten Ligen bringen.“
Die Stoßrichtung des Regierungsprogramms ist aus sportlicher Sicht nachvollziehbar und begrüßenswert. Die Förderung des sportlichen Nachwuchses und der Nationalmannschaften ist sportartenübergreifend essenziell. Finanzielle Anreizsysteme wie Ausbildungsboni können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Die Umsetzung ist rechtlich allerdings heikel. Derartige Anreizsysteme können nämlich in einem Spannungsverhältnis zum EU-Recht stehen. Ob sie rechtlich zulässig sind, hängt jedenfalls von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall ab. Dass vergleichbare Fördermodelle bereits bestehen (z.B. Österreicher-Topf der Österreichischen Fußball-Bundesliga), sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
Ausbau der Sportinfrastruktur
Auch die österreichische Sportinfrastruktur ist seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen, insbesondere der Mangel an Sporthallen und die Debatte über ein neues „Nationalstadion“. Wenig überraschend plant die neue Bundesregierung daher nun die „Prüfung des Baus eines neuen multifunktionalen Nationalstadions mit Integration von Shared Services in einem Haus des Sports“. Zudem soll „ein besonderes Augenmerk dem hallenabhängigen Sport“ gewidmet werden.
Es wird wohl kaum jemand ernsthaft bestreiten, dass die österreichische Sportinfrastruktur ausgebaut werden muss. Kontrovers bleibt jedoch das „Wie“. Dabei spielen auch rechtliche Aspekte eine Rolle: Ist ein solcher Ausbau einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen? Welche bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen sind zu beachten? Welche Vorgaben enthalten die Sportstättengesetze? Und kann der Denkmalschutz tatsächlich zum „Showstopper“ werden? Hinzu kommt die angespannte budgetäre Lage in Österreich, die den Ausbau der Sportinfrastruktur aktuell zusätzlich erschwert.
Sportwetten im Fokus
Apropos angespannte budgetäre Lage: Bezüglich Sportwetten sieht das Regierungsprogramm eine Steigerung der Wettgebühr „ab 1.1.2026 in Richtung 5 %“ vor.Damit soll eine Anpassung auf das europäische Niveau erfolgen. Zudem plant die Bundesregierung, die Kompetenz im Bereich Wetten zu überprüfen, „um flächendeckend einheitliche Aufsichts- und Spielerschutzstandards zu erreichen bei gleichzeitiger Bereinigung von Doppelgleisigkeiten“.
Dass die Erhöhung der Wettgebühr auf 5 % bereits ab 1.4.2025 und damit neun Monate vorher (ohne jegliche Übergangsfrist) schlagend wurde, stieß berechtigterweise auf breites Unverständnis. Da die Wettanbieter für zahlreiche Sponsorings im Sport verantwortlich sind, wirkt sich die vorgezogene Erhöhung auf die gesamte Sportbranche aus. Es steht zu erwarten, dass die Anbieter nun bei Sponsorings entsprechend kürzen müssen. Das trifft sowohl den Spitzen- als auch den Breitensport.
Die geplante Überprüfung der (Länder-)Kompetenz im Bereich Wetten kann hingegen als „Dauerbrenner“ bezeichnet werden. Der Ruf der Branche nach Vereinheitlichung der Regelungen ist nachvollziehbar. Ob eine Kompetenzverschiebung zum Bund tatsächlich (verfassungspolitisch) realistisch ist, steht auf einem anderen Blatt und soll hier beiseitegelassen werden.
„Jetzt das Richtige tun – für den Sport“
Neben den hier angesprochenen Vorhaben verfolgt die Bundesregierung weitere spannende Ziele wie etwa die Weiterentwicklung der Bundessportförderung. Insgesamt ist das Regierungsprogramm also durchaus sportlich. Es bleibt zu hoffen, dass den Worten trotz der angespannten budgetären Lage auch Taten folgen. Die rechtskonforme Umsetzung der einzelnen Vorhaben darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.
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Patrick Petschinka ist Rechtsanwaltsanwärter bei Schönherr (Kontakt: pa.petschinka@schoenherr.eu)