Dem FC Dornbirn droht erneut ein Zwangsabstieg – diesmal aus der Regionalliga West in die Eliteliga.
Hintergrund ist das inzwischen abgeschlossene Sanierungsverfahren des Vereins, das rechtlich als Insolvenz gewertet wird. Wie die Regionalliga-Kommission am Mittwoch bekannt gab, greift Paragraf 4 der Ligabestimmungen.
Dieser sieht einen Abstieg für Vereine vor, bei denen im Laufe der Saison ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde – unabhängig von der sportlichen Leistung. Das Sanierungsverfahren des FC Dornbirn wurde bereits vier Wochen vor Saisonbeginn bekannt. Dennoch wurde der Klub regulär in die Regionalliga eingeteilt. Die Entscheidung der Kommission erfolgte nun auf Basis eines anonymen Hinweises.
Der Verein zeigt sich überrascht und kündigte umgehend Berufung an. Obmann Gerhard Ölz betonte, dass die Rahmenbedingungen allen Beteiligten im Vorfeld bekannt gewesen seien und sich seinerzeit kein Verein gegen die Teilnahme Dornbirns ausgesprochen habe. Man halte die Anwendung des betreffenden Paragraphen für nicht gerechtfertigt.