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BGH urteilt final: Kind als 96-Geschäftsführer abberufen

(c) Hannover 96/Kaletta

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Martin Kind ist endgültig nicht mehr Geschäftsführer der Management GmbH von Hannover 96. Er bleibt dem Verein in anderen Funktionen jedoch erhalten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Dienstag, dass die Abberufung des 80-Jährigen im Juli 2022 Gültigkeit besitzt. Bereits in der Verhandlung Anfang Juni hatte der Vorsitzende Richter Manfred Born eine Tendenz zu Ungunsten von Kind erkennen lassen.

Die Abberufung basiert auf Paragraf 241 des Aktiengesetzes. Kinds Seite sah den Beschluss des Muttervereins Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V. als nichtig an, aufgrund einer angeblichen Kompetenzüberschreitung und Sittenwidrigkeit der Abberufung.

Nun muss >> Hannover 96 schnell einen neuen Geschäftsführer bestimmen, um die Bestellung eines Not-Geschäftsführers zu vermeiden. Sportdirektor Marcus Mann ist ein möglicher interner Kandidat, den Kind selbst vorgeschlagen hat, aber Mann hat sich dazu bisher nicht ausführlich geäußert.

Trotz seiner Abberufung bleibt Kind weiterhin in verschiedenen Funktionen bei Hannover 96 aktiv. Er wechselt in den Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA und bleibt Geschäftsführer der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, der Hannover 96 Arena GmbH & Co. KG und weiterer Tochtergesellschaften. Kind hatte seine Gesellschafteranteile bereits an seinen Sohn Matthias übertragen. Die finanzielle Unterstützung von Kind und den anderen Gesellschaftern Dirk Roßmann und Gregor Baum wird fortgesetzt, solange der neue Geschäftsführer in ihrem Sinne handelt.

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