Das Finale der UEFA Champions League wird in Großbritannien erstmals nicht frei empfangbar übertragen. Rechteinhaber TNT Sports zeigt das Endspiel zwischen Arsenal FC und Paris Saint-Germain heuer ausschließlich über seine Pay-TV-Angebote sowie den Streamingdienst HBO Max.
Damit endet eine langjährige Tradition im britischen Markt. Seit der Einführung der Champions League in der Saison 1992/93 war das Finale stets zumindest teilweise frei zugänglich – zunächst im klassischen Free-TV und später über kostenlose Streamingangebote.
Zwischen 1993 und 2015 wurde das Endspiel über ITV übertragen, ehe BT Sport ab 2015 die Rechte übernahm. Auch danach blieb das Finale zunächst frei verfügbar, unter anderem über den Sender BT Sport Showcase oder kostenlose Streams via Discovery+, YouTube und mobile Apps.
Laut SportsPro verfolgt Warner Bros. Discovery mit der neuen Strategie vor allem das Ziel, zusätzliche Abonnent:innen für HBO Max zu gewinnen. Der Streamingdienst ist erst seit diesem Jahr im Vereinigten Königreich verfügbar. Rückenwind verspricht sich TNT Sports dabei von der starken englischen Präsenz in den europäischen Bewerben: Neben Arsenal im Champions-League-Finale stehen mit Aston Villa FC und Crystal Palace FC auch zwei weitere englische Klubs in den Finals der Europa League beziehungsweise Conference League.
Die Entscheidung sorgt laut Bericht auch bei der UEFA für Unbehagen. Zwar enthält der Vertrag mit TNT Sports demnach eine Formulierung, wonach sich der Rechtehalter nach „besten Kräften“ um eine frei empfangbare Ausstrahlung bemühen soll, eine verbindliche rechtliche Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.
Die Entwicklung gilt als weiteres Beispiel für die zunehmende Verlagerung hochkarätiger Fußballrechte hinter Bezahlschranken. SportsPro verweist darauf, dass sich dieser Trend auch in anderen europäischen Märkten zeigt. In der Schweiz verlor der öffentlich-rechtliche Sender SRG SSR zuletzt die Champions-League-Rechte, in Irland existiert mittlerweile nur noch ein frei empfangbarer Anbieter für die Königsklasse. [...]