Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass die „VdF – Die Spielervereinigung“ nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kollektivvertragsfähigkeit erfüllt. Damit bestätigte das Gericht eine frühere Entscheidung des Bundeseinigungsamtes. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Die VdF überlegt nun, Berufung einzulegen, wie Vorsitzender Gernot Baumgartner gegenüber sportsbusiness.at erklärt.
Die VdF hatte 2023 beantragt, als freiwillige Berufsvereinigung Kollektivverträge für Profifußballer der 1. und 2. österreichischen Bundesliga abschließen zu dürfen. Ziel war es unter anderem, Arbeitsbedingungen von Profispielern über eigene Kollektivverträge zu regeln. Das Bundeseinigungsamt lehnte den Antrag ab, woraufhin die VdF Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegte.
Das BVwG bestätigte nun diese Entscheidung. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt die VdF nicht die ...