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Neue Regelung entlastet Ehrenamtliche im Sport: Kombination von Pauschalen künftig möglich

(c) BMWKMS/Agentur Diener

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Das Sportministerium hat eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Sportvereinen und ehrenamtlich Tätigen beschlossen.

Künftig können das steuerfreie Freiwilligenpauschale und die pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen innerhalb eines Jahres kombiniert werden. Das Freiwilligenpauschale in Höhe von bis zu 3.000 Euro jährlich gilt für ehrenamtliche Trainer:innen und Funktionär:innen, während die pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen von maximal 720 Euro monatlich vor allem für aktive Sportler:innen und Betreuer:innen vorgesehen sind.

Bislang war eine Kombination beider Modelle im selben Jahr nicht möglich. Die neue Regelung des Sportministeriums erlaubt etwa, dass eine Sportlerin während der Sommerpause in anderer Funktion im Verein tätig sein und dafür das Freiwilligenpauschale in Anspruch nehmen kann.

Sport-Staatssekretärin Michaela Schmidt bezeichnete die Maßnahme als „wichtige Entbürokratisierung“, die den Alltag in Österreichs Sportvereinen erleichtern solle. „Die Regeln müssen sich an den Lebensrealitäten im österreichischen Sport anpassen, nicht umgekehrt“, sagte Schmidt und bedankte sich beim Finanzministerium für die Zusammenarbeit.

Auch Sport-Austria-Präsident Hans Niessl begrüßte die Neuerung: Sie sei „eine spürbare Erleichterung für Ehrenamtliche und Sportler:innen“ und ein Beleg dafür, dass Verbesserungen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten möglich seien. Gleichzeitig forderte Niessl weitere Schritte zur administrativen Entlastung der rund 550.000 Freiwilligen in Österreichs Sportvereinen.

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