Ein Urteil des High Court ebnet den Weg für die geplante Erweiterung der Wimbledon Championships – doch zentrale Eigentumsfragen bleiben weiter ungeklärt.
Der All England Lawn Tennis Club (AELTC) darf seine umstrittenen Pläne zur Erweiterung des Wimbledon-Geländes grundsätzlich umsetzen. Das entschied der High Court am 21. Juli. Die Klage der Bürgerinitiative Save Wimbledon Park (SWP), die sich gegen die Bebauung des denkmalgeschützten Golfplatzes wandte, wurde abgewiesen.
Bereits 2018 hatte der AELTC das Pachtgelände des Golfclubs für 65 Millionen Pfund übernommen, um langfristig die Wimbledon-Qualifikation direkt vor Ort austragen zu können. Die Baugenehmigung wurde 2024 nach politischem Tauziehen zwischen lokalen Behörden durch die Greater London Authority erteilt – unter Berufung auf wirtschaftliche, ökologische und infrastrukturelle Vorteile.
Das aktuelle Urteil betont, dass rechtliche Beschränkungen wie etwa das öffentliche Erholungsrecht bei der Planung nicht ausschlaggebend sein müssten, solange der Bau rechtlich grundsätzlich möglich bleibt. Allerdings bleiben zentrale Fragen zur Übertragbarkeit der Grundstücke ungeklärt – ein weiteres Verfahren dazu ist für Januar 2026 angesetzt.
Das Projekt umfasst 38 neue Rasenplätze, einen Showcourt mit 8.000 Sitzplätzen sowie öffentlich zugängliche Parkflächen. Die Kritiker befürchten dennoch eine dauerhafte Einschränkung öffentlicher Freiräume. Die SWP kündigte an, in Berufung zu gehen. Der Ausgang des Streits könnte über den konkreten Fall hinaus auch für künftige Bauvorhaben auf geschützten Grünflächen wegweisend sein.