sportsbusiness.at

Admiral Bundesliga: Keine Lizenz für Austria Wien

Diesen Artikel teilen

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2023/24 16 Bewerbern die Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga und 14 Bewerbern (inkl. 3 Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die ADMIRAL 2. Liga in erster Instanz erteilt.

ADMIRAL Bundesliga

Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau.

Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell) (lesen: >> so reagiert die Austria)

ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga

Lizenz erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Flyeralarm Admira, Grazer AK 1902, FAC Wien (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), SKN St. Pölten.

Zulassung erteilt: FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913 (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC 1894; DSV Leoben (Regionalliga Mitte), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SW Bregenz (Regionalliga West)

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Rapid Wien II, SK Sturm Graz II, LASK Amateure (Regionalliga Mitte)

Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost; aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien)

Verfahrenseinleitung

FC Blau Weiß Linz: Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen.

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Positiv hervorzuheben ist, dass bereits nach den erstinstanzlichen Entscheidungen sowohl für die höchste als auch für die zweithöchste Spielklasse ausreichend Bewerber zugelassen worden sind. Das zeigt, dass die Klubs auch mit den teilweise umfangreichen Adaptierungen, u.a. durch die Vorgaben der UEFA-Lizenzierung, sehr gewissenhaft gearbeitet haben. All jene Klubs, denen die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz verweigert wurde, haben nun die Möglichkeit, Protest einzulegen und die erforderlichen Nachweise zu bringen.“

Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Die Bestimmungsänderungen haben bewirkt, dass die Qualität der Antragsunterlagen zugenommen hat. Dem Senat 5 wurde dadurch ermöglicht, bereits frühzeitig einen besseren Überblick über die Finanz- und Ertragslage der BL-Klubs zu bekommen. Einzelne Klubs müssen in weiterer Folge Auflagen, wie beispielsweise die Abgabe eines überarbeiteten Budgets im Herbst 2023, erfüllen. Erfreulich ist, dass nun auch Kriterien im Bereich ‚Fußball und soziale Verantwortung‘ etabliert wurden.“

Lizenz und Zulassung

Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die ADMIRAL Bundesliga) und Zulassung (gilt für die ADMIRAL 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.

Vertraulichkeitsverpflichtung

Darüber hinaus gehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden. 

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Freitag, den 21. April 2023.

Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Donnerstag, 27. April 2023 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.

Protestfrist: Freitag, 21. April 2023
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Donnerstag, 27. April 2023
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2023

Neueste Beiträge

TV-Spots zur Ski WM? Die hat A1 als ÖSV-Sponsor nicht nötig [Exklusiv]

Sky goes Regionalliga und produziert Dokumentationen über Austria Salzburg, die Wiener Viktoria und Union Gurten [Partner-News]

Steiermark fördert Stadionumbau in Hartberg mit neun Millionen Euro

ÖSV und Skizeit gründen Joint Venture zur Digitalisierung des Wintersports

Ski Guide Austria 2025: Der neue Wintersportführer ist da

Podcast​