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VdF beantragt Kollektivvertragsfähigkeit für die Fußballer

Gernot Baumgartner (c) VdF

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Der Konflikt zwischen der VdF und dem ÖGB bzw. Younion geht in die nächste Runde: Die VdF will künftig die Kollektivverträge für die Fußballer verhandeln.

Der Verein „VdF – Die Spielervereinigung“ beantragte in der Vorwoche beim Bundeseinigungsamt die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit, berichtet die APA. Der Verein verfüge laut eigenen Angaben über 928 aktive Mitglieder, die aus dem ÖGB ausgetreten und dem Verein beigetreten sind. Davon seien 393 Spieler in der Österreichischen Bundesliga und damit Arbeitnehmer, die vom Kollektivvertrag erfasst sind, so VdF-Vereinsobmann Gernot Baumgartner.

VdF: „Haben höheren Organisationsgrad“

Laut VdF seien in Österreich rund 560 Spieler in einem Dienstverhältnis. Daher weise der Verein mit rund 70 Prozent einen weit höheren Organisationsgrad auf als die Gewerkschaft im Allgemeinen mit rund 28 Prozent. Aber auch von der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbandes her erfülle man mit der Mitgliedschaft bei der weltweiten Vertretung der Profifußballer, der FIFPro, die Voraussetzungen.

Stimmt das beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt dem Antrag auf Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit zu, könnten weitere, zahlenmäßig bedeutendere Berufsgruppen diesem Beispiel folgen, sagte Anwalt Roland Gerlach, der die Fußballer gemeinsam mit der Anwältin Christina Toth rechtlich vertritt.

„So etwas ist sicher nicht bei Branchen wie dem Handel zu erwarten, aber für andere Berufsgruppen kann dies durchaus interessant sein“, ergänzte Gerlach gegenüber der APA. „Spezielle, klar abgegrenzte Berufsgruppen könnten so besser vertreten werden“, sagte Gerlach, „aber auch die Arbeitgeberseite würde profitieren, wenn Experten der jeweiligen Berufsgruppen am Verhandlungstisch sitzen“.

Younion: „Einzelne Spieler sind ausgetreten“

Bei der Gewerkschaft sieht man die Angelegenheit naturgemäß anders: „Wir haben als ‚younion Die Daseinsgewerkschaft‘ die Kollektivvertragsfähigkeit und für die Fußball-Bundesliga ist die Kollektivvertragspartnerschaft mit uns fraglos. Rechtsgutachten und Rechtsmeinungen bestätigen, dass die neu gegründete Spielervereinigung sie nicht erlangen kann. Einzelne Spieler sind ausgetreten, allerdings stellt sich die Frage, inwieweit diese Vollmachten überhaupt gültig sind. Schließlich wurde den Spielern ein Übertritt mit gleichen Rechten und Pflichten versprochen. Unsere vollste Konzentration liegt aber bei der Vertretung der Spielerinteressen und nicht auf Auseinandersetzungen“, teilte Gewerkschafter Thomas Kattnig der APA mit.

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