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OGH erklärt mehrere AGB-Klauseln von Dazn für unzulässig

(c) GEPA pictures/ Witters/ Valerie Witters

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 13 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sportstreaming-Plattform Dazn für gesetzwidrig erklärt.

Die Entscheidung folgt einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und betrifft unter anderem Regelungen zu Preisänderungen, Vertragsänderungen sowie Einschränkungen bei der Nutzung des Dienstes.

Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere Klauseln zur Preisanpassung. Dazn hatte sich in seinen AGB das Recht eingeräumt, Preise einseitig zu erhöhen, wenn sich relevante Bereitstellungskosten „erheblich erhöhen“. Der OGH bewertete diese Klausel als unzulässig, da solche Anpassungen nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen und klar definierten Umständen erlaubt sind. Auch eine vertraglich vorgesehene automatische Anpassung an den deutschen Verbraucherpreisindex (VPI) wurde aufgehoben, da darin keine Regelung für Preissenkungen enthalten war.

Nach Einschätzung des VKI ist die Aufhebung dieser Preisänderungsklauseln ein wesentlicher Erfolg für Konsument:innen. „Der OGH schiebt schleichenden Preiserhöhungen ohne ausreichende rechtliche Grundlage einen Riegel vor“, erklärte Joachim Kogelmann, Jurist beim VKI. Verbrauchende, die von unrechtmäßigen Preiserhöhungen betroffen sind, könnten unter Umständen Rückforderungsansprüche geltend machen.

Darüber hinaus wurde eine Klausel für unzulässig erklärt, nach der Preisänderungen bereits 30 Tage nach Versand einer entsprechenden Mitteilung an die letzte bekannte E-Mail-Adresse automatisch in Kraft treten sollten.

Kritik übte der OGH auch an mehreren Regelungen zur Nutzung des Streamingdienstes. So hatte Dazn vorgesehen, dass Nutzer:innen den Dienst nicht an Orten verwenden dürfen, „an denen er von Teilen der Öffentlichkeit zeitgleich mitgeschaut werden kann“ – was etwa ein gemeinsames Streamen im Park untersagt hätte. Der OGH stufte dies als unsachgemäße Einschränkung der Nutzungsrechte ein.

Weitere als unzulässig eingestufte Klauseln betrafen unter anderem die Möglichkeit von Dazn, Inhalte ohne vorherige Zustimmung zu ändern oder Abonnements zu kündigen, wenn der Dienst angeblich „übermäßig“ genutzt wird.

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