Am Montag ist Ex-ÖFB-Teamspielerin Nina Burger am Landesgericht St. Pölten zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Drei Monate davon muss Burger im Gefängnis verbüßen.
Der Ex-Fußballerin Nina Burger wurde vorgeworfen, alkoholisiert und übermüdet einen Unfall verursacht zu haben, bei dem ein Mann starb. Der Autounfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden am 25. November des Vorjahres auf der B19 in Langenrohr (Bezirk Tulln).
Burger zeigte sich vor Gericht geständig. Ihr wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Zwei Stunden nach dem Unfall kurz vor 5.30 Uhr wurde ein Alkotest bei Burger durchgeführt. In der Folge wurde ein Promillewert von zumindest 0,78 Promille zum Zeitpunkt der Kollision berechnet, erläuterte der Sachverständige. Die Ex-Fußballerin wurde schließlich zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, drei Monate davon unbedingt.
Burger nahm das Urteil an, womit es auch rechtskräftig ist. Der Privatbeteiligtenvertreter meldete für drei Familienmitglieder des Verstorbenen Ansprüche in Höhe von 40.000 Euro, 15.000 Euro sowie 5.000 Euro an.