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ÖFB: Gerhard Milletich scheitert vor Gericht

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Aufgrund von Vorwürfen der „Inseratenkeilerei“ unter Ausnützung seiner ÖFB-Funktion ging ÖFB-Präsident Gerhard Milletich vor Gericht gegen das Onlineportal des Kurier vor.

Ein Ende Oktober 2022 auf kurier.at veröffentlichter Artikel – indem die Frage aufgeworfen wurde, ob der ÖFB-Präsident sein Ehrenamt nutzt, um Anzeigenkunden für die Publikationen seiner Verlage zu gewinnen – löste heute ein rechtliches Vorgehen seitens Gerhard Milletich aus. Wie die APA berichtet, wurde sein Antrag auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung am Landesgericht für Strafsachen Wien nicht rechtskräftig abgewiesen. Keine weiteren Erkenntnisse gibt es darüber, ob Milletich unter Ausnützung seiner ÖFB-Präsidentschaft um Inserate gekeilt hat.

„Ich habe meine Funktion niemals missbraucht“, so Gerhard Milletich in seiner Zeugenaussage zu Beginn der Verhandlung. Richter Hartwig Hansur wollte wissen, ob es ein Compliance-Problem mit bestehenden Kunden gebe, wenn er nun als ÖFB-Präsident auftrete. Milletich meinte darauf, er könne „seine Tätigkeit nicht aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit aufgeben“.  Der ÖFB-Präsident wollte nicht ausschließen, dass er im Rahmen seiner ÖFB-Tätigkeit über seine Verlage gesprochen habe. Dabei habe er jedoch nicht um Inserate geworben, betonte Milletich, der unter anderem Beteiligungen an der CRM Medientrend GmbH und am Bohmann Verlag hält.

Gerhard Götschhofer, ÖFB-Vizepräsident und Präsident des Oberösterreichischen Fußballverbands, sagte als Zeuge aus, nachdem er mit vier Sponsoren des ÖFB sprach, mit denen Milletich zwecks Inseratenschaltungen Kontakt aufgenommen haben soll. Diese Sponsoren hätten ihm mitgeteilt, dass vor Milletichs Funktion als ÖFB-Präsident kein geschäftlicher Kontakt bestanden habe.

„Sie waren irritiert und verwundert über diese Bitten wegen Inseraten“, so Götschhofer. Die Anfragen von Milletich sollen als „ungut“ oder „plump“ empfunden worden. Der Autor des Kurier-Artikels sagte vor Gericht aus, dass er davon „überrascht“ gewesen sei, wie vehement manche Sponsorenvertreter bei seiner Recherche ihre Verärgerung über Milletichs Vorgehen zum Ausdruck gebracht hätten.

Zum Abschluss verwies Milletichs Anwalt auf Schriftsätze, mit denen man nachgewiesen habe, dass Geschäftsbeziehungen mit allen genannten Sponsoren auch vor Milletichs Tätigkeit als ÖFB-Präsident bestanden hätten.

Die Anwältin des Kurier entgegnete, dass vielleicht in der Vergangenheit Kundenkontakt mit manchen bestanden habe, dieser Kontakt aber mit einigen davon seit Jahren nicht mehr existiert und Milletich manche Kunden unter Zuhilfenahme seiner ÖFB-Präsidentschaft wieder aktiviert hat.

Der Richter wies das Begehren auf Gegendarstellung ab. Der ÖFB-Präsident muss die Kosten für das Verfahren übernehmen und das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Anwalt des ÖFB-Präsidenten und Verlegers keine Erklärung abgab.

Das Ethikkomitee der Bundesliga beschäftigt sich ebenfalls mit dem Fall und will noch im Jänner Ergebnisse vorlegen.

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