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LASK-Verfahren könnte noch zehn weitere Wochen dauern

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(c) Gepa Pictures / FCRBS

Das Verfahren gegen den LASK könnte die Liga ins Chaos stürzen, denn die Verfahrensdauer könnte sich nach der ersten Instanz weitere zehn Wochen in die Länge ziehen. Damit würde die Nennfrist der UEFA für die europäischen Bewerbe überschritten werden.

Die Causa LASK könnte die Bundesliga noch länger beschäftigen als allen Beteiligten lieb ist. Nachdem die Linzer fristgerecht den Einspruch gegen die verhängte Strafe (6 Punkte sowie 75.000 Euro) eingebracht haben, ist nun das Protestkomitee am Zug. Das Urteil ist ihr in ein bis zwei Wochen zu erwarten.

Weitere zehn Wochen Verzögerung

Sollten die Linzer auch nach dieser Instanz das Urteil beeinspruchen, würde das ständig neutrale Schiedsgericht der Bundesliga zum Zug kommen. Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer meint im Interview mit Sky dazu: „Nach dem Protestkomitee ist der verbandsinterne Protestzug abgeschlossen. Danach besteht aufgrund der Regularien die Möglichkeit, Schiedsklage beim ständig neutralen Schiedsgericht einzubringen. Da gibt es eine Klagsfrist von vier Wochen. Danach muss sich das Schiedsgericht zusammensetzen und das könnte im schlimmsten Fall weitere fünf bis sechs Wochen dauern.“

Danach besteht aufgrund der Regularien die Möglichkeit, Schiedsklage beim ständig neutralen Schiedsgericht einzubringen. Da gibt es eine Klagsfrist von vier Wochen. Danach muss sich das Schiedsgericht zusammensetzen und das könnte im schlimmsten Fall weitere fünf bis sechs Wochen dauern.

Christian Ebenbauer

Aus Sicht von Ebenbauer sei das keine „günstige Situation, man muss aber damit klarkommen.“ Vor allem auch deswegen, weil etwa der LASK beim Erreichen des fünften Platzes im Europa-League-Playoff antreten müsste. Sollten die Linzer aber danach Punkte zurückbekommen und sich dadurch etwa auf Platz vier verbessern, wäre das Chaos perfekt. Zudem hat die UEFA die Nennfrist für die europäischen Bewerbe bis 3. August festgelegt.

Kritik von Gruber

Auf das mögliche Terminchaos angesprochen meinte LASK-Präsident Siegmund Gruber im Sky-Interview: „Das müssen sie bitte den Senat 1 fragen, der hat das Urteil gefällt. Solche Urteile werden normalerweise maximal für die nächste Saison gefällt. Dann könnten wir einen normalen Instanzenzug durchjudizieren, ohne dass wir uns dafür rechtfertigen müssen. Und darum sage ich ihnen, geben sie das an den Senat 1 weiter, die haben bei der Pressekonferenz eh meistens sehr viel zu sagen.“


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