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Landgericht Frankfurt schlägt Einstellung des Sommermärchen-Prozesses gegen Theo Zwanziger vor

(c) GEPA/ Mario Kneisl

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Im sogenannten Sommermärchen-Prozess hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Einstellung des Verfahrens gegen den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger vorgeschlagen – gegen Zahlung einer geringen Geldauflage.

Theo Zwanziger, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Staatsanwaltschaft wollen sich bis zum 3. April zur vorgeschlagenen Verfahrenseinstellung äußern. Die Wirtschaftsstrafkammer sieht laut Vorsitzender Richterin Eva-Marie Distler „nur eine geringe Mitwirkung“ Zwanzigers an der Verschleierung der Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den verstorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Wörtlich sagte Distler: „Mit Herrn Zwanziger sitzt der Falsche auf der Anklagebank.“

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Das Gericht begründet seinen Vorschlag unter anderem mit der langen Zeitspanne seit den Vorgängen (2002 bis 2006), dem Tod zentraler Beteiligter wie Franz Beckenbauer und Robert Louis-Dreyfus sowie der mangelnden Aussagebereitschaft weiterer relevanter Personen, etwa aus der FIFA-Finanzkommission. Auch große Erinnerungslücken bei noch lebenden Zeugen erschwerten eine Aufklärung erheblich.

Im Zentrum der Ermittlungen stehen Zahlungen im Vorfeld der WM 2006. Franz Beckenbauer soll 2002 ein Darlehen von Louis-Dreyfus erhalten haben, um eine „Provisionszahlung“ an Mohamed Bin Hammam zu ermöglichen. Diese soll über Umwege an Mitglieder der FIFA-Finanzkommission geflossen sein – laut Gericht eine mutmaßliche Schmiergeldzahlung.

Nach dem Zahlungsvorgang über 10 Millionen Schweizer Franken gewährte die FIFA dem Organisationskomitee der WM einen Zuschuss in gleicher Höhe. Dieser Betrag wurde später vom OK an die FIFA zurücküberwiesen und am selben Tag an Louis-Dreyfus weitergeleitet – zur Tilgung des ursprünglichen Darlehens. Die Zahlung wurde mit dem Verwendungszweck „WM-Gala 2006“ verschleiert. Nach Einschätzung des Gerichts dürfte es sich von Anfang an um ein Scheingeschäft gehandelt haben.

Das Verfahren gegen Wolfgang Niersbach, ebenfalls ehemaliger DFB-Präsident, wurde bereits im vergangenen Jahr gegen Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt. Das Verfahren gegen Horst R. Schmidt wurde aufgrund seiner Erkrankung abgetrennt.

Zwanziger hatte bisher betont, sich nicht „freikaufen“ zu wollen. Sein Anwalt deutete jedoch an, dass die aktuell vorgeschlagene Summe in einem anderen Verhältnis stehe als in früheren Fällen – etwa beim ehemaligen FIFA-Generalsekretär Urs Linsi, bei dem eine Einstellung gegen Zahlung von 150.000 Euro erfolgte.

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