Österreichs Leichtathletinnen haben im Vorfeld der Weltmeisterschaft in Tokio die neuen Teilnahmebedingungen von World Athletics in puncto Gentests fristgerecht erfüllt.
Der internationale Leichtathletikverband hatte Ende Juli angekündigt, dass Athletinnen ab 1. September nur noch mit einem genetischen Nachweis der Abwesenheit des SRY-Gens auf dem Y-Chromosom bei internationalen Wettkämpfen starten dürfen.
In Zusammenarbeit mit dem Genetikunternehmen Permedio organisierte Leistungssport Austria zeitnah eine Testmöglichkeit. Die betroffenen Athletinnen wurden zur Blutabnahme eingeladen, die genetischen Analysen erfolgten im Labor in Neunkirchen. Die Testergebnisse wurden den Sportlerinnen digital zur Verfügung gestellt und von diesen direkt über die entsprechende Plattform von World Athletics eingereicht.
Alle fünf österreichischen Starterinnen erhielten die erforderliche Freigabe zur Teilnahme an der WM. Der Ablauf erfolgte damit früher als in anderen Ländern, in denen Testungen teilweise erst am WM-Schauplatz vorgenommen werden. Der Österreichische Leichtathletikverband verwies auf die gute organisatorische Abwicklung durch Leistungssport Austria. Auch World Athletics habe laut ÖLV Interesse an Details zum Ablauf gezeigt.
Beate Taylor, ÖLV-Sportdirektorin meinte dazu: „Als Leichtathletikverband sind wir Leistungssport Austria extrem dankbar, dass die Geschlechtertests binnen kürzester Zeit organisiert und in derart hoher Qualität durchgeführt werden konnten.“
Speerwurf-Europameisterin und Jahres-Weltbeste Victoria Hudson zeigte sich von den schnellen Abläufen begeistert: „Leistungssport Austria wird immer mehr zu meinem One-Stop-Shop für fast alles. Nachdem das Team in der Südstadt schon sämtliche Facetten meines Betreuungsspektrums abdeckt, hatte es auch gleich die Lösung für die von World Athletics geforderten Gentests parat. Während andere Nationen fieberhaft nach Lösungen suchten, liefen Blutabnahme und Laboruntersuchung bei meinen Teamkolleginnen und mir fast nebenbei mit.“
Derzeit plant der Weltverband keine rückwirkende Anwendung der Vorgabe. Die österreichische Umsetzung gilt als Beispiel für eine rasche Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen.