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EuGH: Teile der FIFA-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bestimmte FIFA-Transferregeln gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen.

Im Mittelpunkt des Falls steht der frühere französische Nationalspieler Lassana Diarra, der gegen die FIFA klagte, nachdem sein Vertrag mit Lokomotive Moskau im Jahr 2014 gekündigt wurde. Diarra hatte anschließend einen Wechsel zum belgischen Verein Charleroi geplant, doch die FIFA verweigerte die Ausstellung eines internationalen Transferzertifikats (ITC). Das Gericht entschied, dass diese Regelung die Freizügigkeit der Spieler behindere und deren relativ kurze Karrieren zusätzlich verkürzen könne.

Diarra argumentierte, dass die FIFA durch ihre Transferregelungen seine Bewegungsfreiheit sowie das Wettbewerbsrecht einschränke. Das Gericht gab ihm recht und urteilte, dass die FIFA das ITC-System nicht nutzen dürfe, um vertragsbrüchige Spieler daran zu hindern, ihren Wohnsitz und Arbeitgeber zu wechseln. Dies verstoße gegen EU-Recht.

Das Urteil hat möglicherweise weitreichende Konsequenzen für das internationale Transfersystem im Fußball. Es stärkt die Rechte der Spieler, indem es ihnen mehr Freiheit gibt, nach Vertragsauflösungen zu neuen Vereinen zu wechseln, ohne dass hohe Entschädigungszahlungen erforderlich sind. Die globale >> Spielergewerkschaft Fifpro bezeichnete die Entscheidung als bedeutend und sieht darin eine Veränderung der Fußballlandschaft.

Die FIFA betonte, dass das Urteil nur einzelne Absätze der bestehenden Transferregeln betreffe und die Grundprinzipien des Transfersystems nicht in Frage stelle. Sie kündigte an, das Urteil gemeinsam mit den beteiligten Akteuren weiter zu analysieren.

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