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DFL: Keine Lizenzverweigerung im ersten Schritt

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Die DFL Deutsche Fußball Liga hat erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren für die kommende Saison 2021/22 der Bundesliga und 2. Bundesliga getroffen. Im ersten Schritt wurde keinem der insgesamt 49 Bewerber die Spielberechtigung verweigert.

Manche Clubs müssen bis 02. Juni 2021 Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten, oder erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Nachdem das Lizenzierungsverfahren im Bereich der finanziellen Kriterien im vergangenen Jahr weitgehend ausgesetzt wurde, findet zur Saison 2021/22 wieder eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor und während der Spielzeit statt. Einen entsprechenden Beschluss, der auch Sanktionen bei Fehlverhalten vorsieht, haben die 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga auf einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung am 18. Februar einstimmig gefasst.

Im wie üblich seit dem 15. März laufenden Lizenzierungsverfahren überprüft die DFL im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Vereine auch sportliche, infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative und medientechnische Kriterien.

Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann.

Bei einer Auflage wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der entsprechenden Spielzeit eingehalten werden müssen. Vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Lizenzierungsverfahren zur Saison 2021/22 bei den finanziellen Kriterien Bedingungen einmalig durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September 2021 zu erfüllen sind. In Bezug auf andere Kriterien ist das Erteilen von Bedingungen unverändert möglich.

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