Das Protestkomitee der Bundesliga hat am Montag Abend die Strafe des LASK auf vier Punkte reduziert. Die Linzer haben kurz danach angekündigt, auch gegen diese Entscheidung Protest einzulegen.
Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in seiner Sitzung am Montag unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Grundei und in Anwesenheit von Vertretern des LASK dem Protest des LASK teilweise Folge gegeben. Die erstinstanzliche Sanktion (Anm.: 6 Punkte Abzug und 75.000 € Geldstrafe) des Senates 1 wird auf einen 4-Punkte-Abzug für die Saison 2019/20 nach der Punkteteilung reduziert. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Meisterschaft bleibt es bei einem Abzug von 6 Punkten. Die Geldstrafe bleibt unverändert bestehen.
„Unterschiedliche Wertigkeit der Punkte berücksichtigt“
In seiner Begründung führte das Protestkomitee an, dass im Ergebnis ein Verstoß gegen § 111a ÖFB-Rechtspflegordnung (Fair-Play-Regeln) sehr wohl vorliegt. Allerdings war die unterschiedliche Wertigkeit der Punkte im Grund- und Finaldurchgang zu berücksichtigen. Demgemäß wurde der Punkteabzug für den Finaldurchgang reduziert.
Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist der verbandsinterne Instanzenzug der Österreichischen Fußball-Bundesliga abgeschlossen. Der LASK kann nach Zustellung des Langbeschlusses innerhalb von vier Wochen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), einbringen.
Linzer legen erneut Protest ein
Noch am Montag-Abend informierte der LASK in einer Aussendung, „dass die heute Abend erfolgte Entscheidung des Protestkomitees vonseiten des LASK nicht angenommen werden kann.“ Die Linzer werden daher von seinem Recht auf Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts Gebrauch machen.
Die Begründung der Linzer: „Auch das Protestkomitee hat den grundlegenden Fehler des erstinstanzlichen Senates 1, der in die laufende Meisterschaft der heurigen Tipico Bundesliga eingegriffen hatte, nicht korrigiert. Präsidium und Geschäftsführung des Vereins hätten es bevorzugt, das Verfahren bereits mit heutigem Tag abzuschließen, dem Wunsch nach rascher Rechtssicherheit steht allerdings die Sorgfaltspflicht der Vereinsorgane entgegen. Als Konsequenz dessen wird auf den uns zustehenden Instanzenzug nicht verzichtet werden können.“
In der Aussendung heißt es weiter: „Es ist der LASK selbst, den durch das laufende Verfahren die größte Unsicherheit hinsichtlich Belegung eines konkreten internationalen Startplatzes trifft. Die dadurch bedingten Schwierigkeiten bezüglich der Planung der nächsten Saison müssen wir in diesem Sinne in Kauf nehmen.“