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Bundesliga-Lizenzen: 34 Vereine erhalten grünes Licht – SKN-Rettung in letzter Sekunde

(c) Admiral Bundesliga

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Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in erster Instanz 16 Klubs die Lizenz für die Admiral Bundesliga sowie 18 Vereinen (inkl. fünf Amateurteams) die Zulassung für die Admiral 2. Liga für die Saison 2025/26 erteilt. Drei Bewerbungen wurden vorerst abgelehnt, wobei für alle betroffenen Vereine noch Rechtsmittel möglich sind.

Eine besondere Wendung nahm das Verfahren beim SKN St. Pölten. Nachdem sich Investor FC32 kurzfristig zurückgezogen hatte, konnte der Klub innerhalb weniger Tage neue Geldgeber aus Niederösterreich gewinnen. Damit wurde die wirtschaftliche Basis gesichert und die Lizenz in erster Instanz doch noch erteilt.

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Matthias Gebauer, Geschäftsführer Wirtschaft beim SKN, zeigte sich erleichtert: „Zum einen haben alle im Verein super Arbeit geleistet. Zum anderen ist es uns kurzfristig noch gelungen, Persönlichkeiten aus Niederösterreich neu an Bord zu holen.“ Die neuen Investoren sind Dietmar Wieser, Wolfgang Ammerer (Ammerer GmbH) sowie die Familie Schrittwieser (P & F Real GmbH).

Im Rahmen des Lizenz- und Zulassungsverfahrens wurden erstmals die Kriterien zum Nettoeigenkapital als A-Kriterium herangezogen – laut Ligaangaben konnten alle Klubs diese Anforderung erfüllen. Der Vorsitzende des Senats 5, Thomas Hofer-Zeni, sprach insgesamt von einer positiven Entwicklung: „Die Anzahl der Verweigerungen ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen, was auf die gesteigerte Qualität der Antragsunterlagen zurückzuführen ist.“

Lizenzvergabe der Admiral Bundesliga

In der höchsten Spielklasse erhielten elf Klubs die Lizenz, darunter Sturm Graz, Salzburg, Rapid, der LASK und der GAK. Austria Klagenfurt wurde die Lizenz in erster Instanz aufgrund finanzieller Gründe verweigert. Über etwaige Konsequenzen wird nach Abschluss des Verfahrens entschieden. Hier alle Vereine im Überblick:

Admiral Bundesliga – Lizenz erteilt:

  • SK Puntigamer Sturm Graz
  • FC Red Bull Salzburg
  • LASK
  • SK Rapid Wien
  • TSV Egger Glas Hartberg
  • RZ Pellets WAC
  • FK Austria Wien (mit Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen)
  • FC Blau-Weiß Linz
  • CASHPOINT SCR Altach
  • WSG Tirol
  • Grazer AK 1902

Admiral Bundesliga – Lizenz verweigert:

  • SK Austria Klagenfurt (finanzielle Gründe)

Lizenzvergabe der Admiral 2. Liga

In der 2. Liga wurde sechs Klubs die Lizenz erteilt, darunter Austria Lustenau, Ried, FAC und Admira. Den beiden Vereinen First Vienna FC (personelle Gründe) und Schwarz-Weiß Bregenz (infrastrukturelle Gründe) wurde die Lizenz verweigert. Bregenz erhält zudem drei Punkte Abzug sowie eine Geldstrafe wegen verspäteter Unterlagen.

Zulassungen zur 2. Liga erhielten darüber hinaus mehrere Regionalligisten wie Voitsberg, Oberwart, Hertha Wels und Austria Salzburg. Auch fünf Amateurteams von Bundesliga-Klubs wurden zugelassen.

Auch hier eine Liste mit den einzelnen Vereinen:

Admiral 2. Liga – Lizenz erteilt:

  • SC Austria Lustenau
  • SV Guntamatic Ried
  • FAC Wien
  • FC Flyeralarm Admira
  • SKN St. Pölten (mit Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen)

Admiral 2. Liga – Lizenz verweigert:

  • First Vienna FC 1894 (personelle Gründe)
  • Schwarz-Weiss Bregenz (infrastrukturelle Gründe)

Admiral 2. Liga – Zulassung erteilt:

  • First Vienna FC 1894
  • FC Liefering
  • SV Horn
  • SV Licht-Loidl Lafnitz
  • Schwarz-Weiss Bregenz (mit Auflage: aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen)
  • SV Stripfing
  • SKU Ertl Glas Amstetten
  • ASK Voitsberg (Regionalliga Ost)
  • SV Klöcher Bau Oberwart (Regionalliga Ost)
  • FC Hertha Wels (Regionalliga Mitte)
  • SV Austria Salzburg (Regionalliga West)
  • SC Imst 1933 (Regionalliga West)

Frauenfußball: Fünf Lizenzen für UEFA-Klubbewerbe

Für die Teilnahme an internationalen Frauen-Klubwettbewerben wurden SKN St. Pölten Rush, SCR Altach, FK Austria Wien, First Vienna FC und SK Sturm Graz lizenziert.

Klubs können bis 22. April Protest gegen die Entscheidungen einlegen. Bis spätestens 2. Mai entscheidet das Protestkomitee über die zweite Instanz. Danach besteht noch die Möglichkeit, das Ständige Neutrale Schiedsgericht anzurufen. Das Verfahren wird voraussichtlich bis Ende Mai abgeschlossen sein.

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