Die wirtschaftliche Lage des Bundesligisten Austria Klagenfurt bleibt angespannt. Ein Rechtsanwalt bestätigte nun, dass er in einem Fall Klage gegen den Verein einbringt. Es geht um eine mittlere sechsstellige Summe.
Die finanziellen Schwierigkeiten des SK Austria Klagenfurt beschäftigen den Verein weiterhin. Nachdem Anfang Februar die verspäteten Finanzkennzahlen der Vorsaison veröffentlicht wurden und ein Verlust von 2,7 Millionen Euro trotz Rekordumsätzen bekannt wurde, droht nun juristischer Ärger. Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ soll der Klub von einem Gläubiger verklagt werden.
Rechtsanwalt und Ex-Profi Wolfgang Rebernig bestätigte dem Blatt, dass ihm zwei Akten vorliegen. In einem Fall sei bereits ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel vorhanden, im zweiten Fall müsse aufgrund eines nicht eingehaltenen Vergleichs nun Klage eingebracht werden. Die offene Summe belaufe sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Um welche Art von Forderungen es sich konkret handelt, wurde nicht bekannt. Die betroffenen Gläubiger sollen weder Spieler noch Berater sein.
Geschäftsführer Peer Jaekel räumte am Mittwoch in einer Stellungnahme die schwierige wirtschaftliche Lage des Klubs ein, betonte jedoch die Fortschritte bei der finanziellen Stabilisierung. „Es ist nach wie vor sehr herausfordernd, im wirtschaftlichen Bereich mit der sportlichen Entwicklung der zurückliegenden Jahre standzuhalten. Aber es wird hart daran gearbeitet, den Verein auf stabile Beine zu stellen und sich von Abhängigkeiten zu lösen“, so Jaekel.
Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Lizenzunterlagen für die kommende Bundesliga-Saison fristgerecht bis 3. März eingereicht werden können. „Was den Lizenzierungsprozess betrifft, sind wir komplett auf Kurs und werden alle Voraussetzungen für die Erteilung erfüllen“, sagte der Geschäftsführer.
Bereits Anfang des Monats war bekannt geworden, dass einige Spieler und Trainer auf ihre Gehälter warten. Die Ticketeinnahmen aus dem Heimspiel gegen Red Bull Salzburg sollten zur Begleichung der ausstehenden Löhne verwendet werden.