Nach einem Urteil des EuGH musste die FIFA wieder einmal ihre Transferregeln überarbeiten. Spieler, die ihren Vertrag ohne triftigen Grund kündigen, dürfen leichter einen neuen Arbeitgeber finden. Der französische Ex-Profi Lassana Diarra klagt den Verband nun auf Schadenersatz, eine Sammelklage steht im Raum. Patrick Petschinka, Experte für Sportrecht, ordnet den Fall ein.
+ + sportsbusiness.at Exklusiv – Von Mario Sonnberger + +
Am europäischen Transfermarkt bahnt sich nach einem EuGH-Urteil zum „Fall Diarra“ eine Entwicklung mit möglicherweise weitreichenden Folgen an. Im Mittelpunkt steht der ehemalige französische Nationalspieler Lassana Diarra. Er hatte 2014 seinen Vertrag bei Lokomotiv Moskau aufgelöst und wollte zu Sporting Charleroi wechseln – ein Vorhaben, das an den damaligen FIFA-Transferregeln scheiterte. Diese sahen vor, dass Spieler bei einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen und neue Klubs für diese Zahlungen mithaften mussten.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärte diese Bestimmungen im Oktober 2024 für unionsrechtswidrig, weil sie die Arbeitnehmerfreizügigkeit unverhältnismäßig einschränken. Diarra fordert nun 65 Millionen Euro brutto plus Zinsen von der FIFA und dem belgischen Verband. Unterstützt von internationalen Spielergewerkschaften erhebt er Anspruch auf Ersatz für die Folgen seiner blockierten Karriere.
Mancherorts ist bereits von einem „Bosman 2.0“ die Rede, in Anlehnung an das berühmte Urteil von 1995, das Fußballern nach Vertragsende erstmals den ablösefreien Wechsel erlaubte. Denn wie damals geht es auch jetzt um die Grundlogik des Transfermarktes. Neben Diarra könnten zehntausende Profis von den alten Regelungen betroffen sein, Sammelklagen in Milliardenhöhe sind denkbar.
Über die juristische Tragweite dieses Falls und mögliche Folgen für das Transfersystem hat sportsbusiness.at exklusiv mit dem Experten für Sportrecht Patrick Petschinka (Schönherr Rechtsanwälte) gesprochen.
sportsbusiness.at: In den Medien wird gerade sehr viel über Lassana Diarra und die Organisation "Justice for Players" berichtet. Wie kam es zu den entsprechenden Prozessen?
Patrick Petschinka: Stellen Sie sich vor, ein Spieler löst seinen Vertrag ohne triftigen Grund auf. Nach den FIFA-Transferregeln muss in diesem Fall nicht nur der Spieler seinem ehemaligen Klub eine Entschädigung zahlen, sondern auch der neue Klub dafür haften. Es können also beide zur Zahlung aufgefordert werden, weil die Regelung hier eine Gesamtschuld vorsieht. Zusätzlich haben dem neuen Klub sportliche Sanktionen wie Transfersperren gedroht, sofern er den Vertragsbruch des Spielers veranlasst hat.
sportsbusiness.at: Wie kann das festgestellt werden?
Petschinka: Das ist tatsächlich nicht so leicht. Die FIFA-Transferregeln gingen aber grundsätzlich davon aus, dass der neue Klub den Vertragsbruch veranlasst hat. Erst wenn der neue Klub das Gegenteil beweisen konnte – was in der Praxis oft schwierig ist –, kam er um die sportlichen Sanktionen herum; wir sprechen hier von einer klassischen „Beweislastumkehr“.
Nach dem Urteil des EuGH musste die FIFA die entsprechenden Transferregeln überarbeiten, damit sie dem Unionsrecht entsprechen. Das ist inzwischen geschehen.
Patrick Petschinka, Sportrechtsexperte Schönherr Rechtsanwälte
sportsbusiness.at: Das heißt, wer einen Spieler wie Diarra verpflichten möchte, muss unter Umständen trotzdem zahlen?
Petschinka: Genau. Für Diarra hat das bedeutet: Jeder Interessent musste einkalkulieren, womöglich eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen zu müssen. Das hat potenzielle Klubs freilich abgeschreckt und einen Wechsel praktisch unmöglich gemacht. Der EuGH hat im Oktober 2024 daher entschieden, dass diese Konstruktion gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt und eine Beschränkung des Wettbewerbs bezwecken kann. Was die FIFA hier geregelt hat, verstößt also gegen Unionsrecht. Vereinfacht gesagt: Ein Spieler soll seinen Klub wechseln können, ohne dass auch über dem neuen Klub das Schwert einer Entschädigungszahlung schwebt. Das ist der Ausgangspunkt, an den sowohl die Klage von Diarra in Belgien als auch die Sammelklage der "Justice for Players" Foundation in den Niederlanden anknüpfen.
sportsbusiness.at: Muss sich die FIFA in ihrer Gesamtheit dem Urteil des EuGH unterwerfen, oder könnte sie sagen: Die Regelung fällt nur für Verträge, die in der EU geschlossen werden? Diarra hat ja auch in Russland und den Emiraten gespielt.
Petschinka: Nach dem Urteil des EuGH musste die FIFA die entsprechenden Transferregeln überarbeiten, damit sie dem Unionsrecht entsprechen. Das ist inzwischen geschehen. Die wichtigsten Änderungen: Ein neuer Klub haftet jetzt nur noch für ...