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ECA begrüßt deutliche Erhöhung der Solidaritätszahlungen bei UEFA-Wettbewerben ab 2024

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Das UEFA-Exekutivkomitee hat beschlossen, die Solidaritätszahlungen an Vereine, die nicht an den UEFA-Herrenklubbewerben teilnehmen, für den Zyklus 2024-27 deutlich zu erhöhen – zur Freude der European Club Association (ECA).

Die Entscheidung wurde nach monatelangen Gesprächen zwischen UEFA, >> ECA und den Europäischen Ligen getroffen und heute bei einem Treffen des UEFA-Exekutivkomitees in Prag, Tschechien, offiziell bestätigt.

Durch die neue Regelung erhöht sich der Anteil der Einnahmen, die an nicht teilnehmende Vereine verteilt werden, von 4% auf 7%. Das bedeutet, dass nun jährlich 308 Millionen Euro an diese Vereine gehen, im Vergleich zu den bisherigen 176 Millionen Euro. Zusätzlich sind 3% der Einnahmen für Vereine reserviert, die in den Qualifikationsrunden ausscheiden, was insgesamt 10% der Einnahmen (440 Millionen Euro) für Solidaritätszahlungen an Vereine ausmacht, die nicht die Gruppenphase der drei UEFA-Wettbewerbe erreichen.

Dank der Unterstützung der ECA hat sich die Anzahl der Vereine, die an europäischen Wettbewerben teilnehmen, auf 108 erhöht. Zudem wurde ein faireres System zur Verteilung der Einnahmen für teilnehmende Vereine eingeführt, das stärker auf aktuellen als auf früheren Leistungen basiert.

ECA-Vorsitzender Nasser Al-Khelaïfi kommentierte die Entscheidung: „Die ECA hat über Monate hinweg mit der UEFA zusammengearbeitet, um eine deutliche Erhöhung der Solidaritätszahlungen für nicht teilnehmende Vereine und ein gerechteres Verteilungssystem für die teilnehmenden Vereine zu erreichen. Dies kommt Vereinen jeder Größe zugute.“

Bei dem Treffen wurde außerdem beschlossen, dass die 308 Millionen Euro, die für nicht teilnehmende Vereine bereitstehen, ausdrücklich für die Verbesserung der Vereinsstrukturen und der Vereinsführung verwendet werden müssen, um die Entwicklung des europäischen Klubfußballs weiter zu fördern.

Diese Entscheidung stärkt die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen ECA und UEFA, die im September 2023 durch die Verlängerung eines gemeinsamen Memorandums bis 2030 weiter gefestigt wurde. Die gemeinsame Organisation „UEFA Club Competitions SA“, die für die kommerziellen Aspekte der UEFA-Klubwettbewerbe zuständig ist, spielte eine wichtige Rolle bei der Erhöhung der Solidaritätszahlungen.

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