Im Rechtsstreit gegen den ÖFB hat Toni Polster einer erste Niederlage erlitten. Die Anerkennung von drei Länderspielen und drei Toren bleibt dem Rekordtorschützen weiter verwehrt.
Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen habe die Klage Polsters kostenpflichtig abgewiesen, teilte der Wiener Anwalt Manfred Ainedter nach Zustellung des schriftlichen Urteils am Mittwoch der APA mit. Ainedter vertritt gemeinsam mit Alexander Hiersche Polster rechtsfreundlich.
Grund der Klage: Drei als inoffiziell bezeichnete Länderspiele in den 1980er-Jahren sollen offiziell anerkannt werden – und somit auch die drei Tore, die er dabei erzielt hat. Polsters Klage bezog sich konkret auf die Partien Liechtenstein – Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien – Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko – Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor).
In der offiziellen Statistik scheinen diese Spiele aktuell nicht auf. Polster hält somit bei 95 Länderspielen und 44 Toren.
Richter: Sache des ÖFB
Der Richter kam in seinem Urteil zum Schluss, es sei ausschließlich Sache des ÖFB, welche Spiele in welcher Form für die Länderspielstatistik herangezogen werden. Es gebe dahingebend keine Vorgaben der FIFA. Die Entscheidung des ÖFB, dass nur sechs Spiele pro Jahr als offizielle Länderspiele gewertet wurden, sei „nicht unsachlich“ und von der Vereinsautonomie gedeckt. Der Kläger – Toni Polster – habe nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde.