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Super League: Teilerfolg vor Gericht

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Im Hin und Her zwischen den Super League-Initiatoren und den Verbänden UEFA und FIFA hat es am spanischen Handelsgericht einen Zwischenerfolg für die Superliga gegeben.

Die Initiatoren der umstrittenen Fußball-Superliga haben einen juristischen Teilerfolg errungen. Ein spanisches Handelsgericht gab einer Klage der European Super League Company SL (ESLC), die den geplanten Wettbewerb organisiert, teilweise statt und hob vorläufig mögliche Sanktionen durch FIFA und UEFA auf. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann in Madrid angefochten werden.

Richterin Sofia Gil Garcia vom Handelsgericht Nr. 17 erklärte am Montag, dass FIFA und UEFA ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und den freien Wettbewerb behindert hätten. Sie ordnete die Beendigung des „wettbewerbswidrigen Verhaltens“ an. Die Verbände hätten „ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkungen“ auferlegt, die gegen zwei Artikel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.

UEFA sieht sich bestätigt

Trotz der Entscheidung fühlt sich die UEFA in ihrer Haltung weitgehend bestätigt. In einer Stellungnahme betonte die UEFA, dass das Gericht weder die Super League genehmigt noch grünes Licht für ähnliche Projekte gegeben habe. Die Richterin habe klargestellt, dass das Super-League-Projekt aufgegeben sei und sie nicht über hypothetische Projekte entscheide. „Kurz gesagt, das Urteil gibt Dritten nicht das Recht, ohne Genehmigung Wettbewerbe zu entwickeln, und betrifft kein zukünftiges Projekt oder gar eine geänderte Version eines bestehenden Projekts“, erklärte die UEFA.

Bernd Reichart, Geschäftsführer der A22 Sports Management, die die Super League vermarktet, sieht dies anders. „Die Ära des Monopols ist nun endgültig vorbei“, sagte Reichart. Das Urteil sei „ein wichtiger Schritt hin zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Vereinsfußballlandschaft in Europa“.

Missbrauch der Marktmacht

Richterin Gil Garcia musste bei ihrer Entscheidung eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember berücksichtigen. Die EU-Richter hatten damals festgestellt, dass FIFA und UEFA ihre Marktmacht missbraucht hätten. Laut EU-Recht müsse ein Konkurrenzprodukt zur Champions League grundsätzlich möglich sein, aber das bedeute nicht automatisch, dass die Super League genehmigt werden müsse.

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