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TSG Hoffenheim kehrt in den Kreis der „50+1“-Regelklubs zurück

(c) TSG Hoffenheim

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Die seit 1. Juli 2015 geltende Ausnahmegenehmigung der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) wird aufgehoben und die TSG Hoffenheim kehrt in den Kreis der „50+1“-Regelklubs zurück.

„Ich bin erleichtert, dass nun alle Voraussetzungen erfüllt und die Änderungen vollzogen worden sind. Damit ist ein Kapitel der TSG-Historie beendet, die dem Klub und mir überwiegend Misstrauen und Anfeindungen eingebracht haben. Ich weiß, dass die 50+1-Regelung, die ich immer befürwortet und in deren Sinn ich stets gehandelt habe, ein hohes Gut im deutschen Fußball darstellt“, so Mäzen der TSG Hoffenheim, Dietmar Hopp. „Ich möchte allen danken, die nun dafür gesorgt haben, den Urzustand wiederherzustellen.“

Damit geht der Sonderstatus des deutschen Bundesligisten zu Ende, der seit 9. Februar 2015 andauert. An diesem Tag hatten die Mitglieder der TSG den Beschluss gefasst, Dietmar Hopp die Mehrheit der Stimmrechte an der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH zu übertragen. Ermöglicht hatte dies eine 2014 vom Vorstand des Ligaverbandes erteilte Ausnahmegenehmigung für die in den Statuten von DFL und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) festgeschriebene so genannte „50+1“-Regel.

„Klub und Dietmar Hopp haben im Sinne der 50+1-Regularien stets Hand in Hand agiert. Daran wird sich nichts ändern. Dietmar weiß, dass die Zukunft der TSG in besten Händen liegt und wir sein Vermächtnis nicht nur bewahren, sondern weiterentwickeln werden“, meint TSG-Vorsitzender Kristian Baumgärtner.

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