Die zweite Abstimmung über eine mögliche Vermarktung der DFL im Wert von bis zu einer Milliarde Euro rückt näher. Nun wurden weitere Details bekannt.
Die Deutsche Fußball Liga arbeitet weiterhin an der erhofften „Strategischen Vermarktungspartnerschaft“. Diese soll durch externe Investoren bis zu eine Milliarde Euro einbringen. Im Mai 2023 gab es bereits einen ersten Anlauf, der jedoch knapp gescheitert ist. Am 11. Dezember 2023 steht eine weitere Abstimmung unter den 36 Profi-Klubs der DFL an. sportsbusiness.at hat dazu bereits berichtet.
Die DFL sieht sich nicht als klassischer Fußballverband, sondern als Unternehmen, das durch den Vertrieb von Medienrechten auf globalen Märkten aktiv ist. Daher möchte die DFL die Rechte im Sinne der Profiklubs zentral vermarkten. Durch verschiedene Veränderungen auf den Medienmärkten rund um Mediennutzung der Fans, die Etablierung von Streamingdiensten oder das wachsende Konkurrenzangebot sieht sich die DFL gezwungen, neue Vertriebswege zu gehen.
DFL definiert „rote Linien“ für zukünftige Investoren
Rund um die erste Abstimmung gab es für einige Vereine noch zu viele offene Fragen und Probleme in puncto Transparenz. Das möchte die DFL vor dem zweiten Anlauf deutlich besser machen. Zu diesem Zweck hat die DFL nun „rote Linien“ rund um die erhoffte Vermarktungspartnerschaft definiert. Diese sollen vor allem klarstellen, dass es sich bei den zu verkaufenden Anteilen nur um Medienrecht handelt. Zukünftige Investoren sollen in weiteren Bereichen kein Mitspracherecht bekommen.
1. Die Art der Anteile
Den ersten Punkt definiert vor allem das Thema „Beteiligung an Lizenzerlösen und nicht Anteilsverkauf an der DFL“. Der Investor kauft damit keine direkten Anteile an der DFL, sondern lediglich an bestimmten Medienrechten. Die DFL bezieht sich dabei auf eine Praxis, die viele Klubs zum Teil schon jahrelang anwenden, wenn sie bestimmte Medienpakete selbst vermarkten.
2. Spielplanung und Anstoßzeiten
Der Spielbetrieb soll vollständig in der Verantwortung der DFL bleiben. Sprich, Investoren bekommen kein Mitspracherecht bei Spielansetzungen oder Anstoßzeiten. Zudem sollen auch mögliche Pflichtspiele im Ausland verhindert werden.
3. Keine Geld-Flutung des Marktes
Ein Großteil der möglichen Einnahmen soll direkt in die Vermarktung der Ligen fließen und dort langfristig für neue Einnahmequellen sorgen. Es sollen also keine Unsummen an Geld direkt zu den Vereinen, Spielern oder Beratern gelangen. Einzig mögliche Auslandsreisen der Klubs für Vorbereitungsspiele würden zusätzlich gefördert werden.
4. Keine Schulden
Wenn die zeitlich begrenzte Minderheitsbeteiligung eines Investors endet, sollen die Vermarktungsrechte direkt zur DFL zurückfallen. Damit müsste sich die DFL nicht durch die Aufnahme von Fremdkapital verschulden.
5. Der 50+1-Regel entsprechen
Ein Investor wäre nur mit einem geringen Prozentsatz beteiligt. Damit bliebe die Entscheidungshoheit klar bei der DFL. Das entspricht auch den Bedingungen, an die sich die Vereine im Sinne der 50+1-Regel halten.
6. Die Clubs entscheiden
Wie schon bei der grundsätzlichen Entscheidung zur strategischen Vermarktungspartnerschaft soll die Entscheidungshoheit auch in Zukunft im Rahmen der Mitgliederversammlung bei den Klubs liegen.
Erste mögliche Investoren stehen bereit
Unabhängig vom Ausgang der Klub-Abstimmung gibt es bereits erste konkrete Interessenten an der geplanten Beteiligung. In einem DFL-Schreiben werden Advent, Blackstone, Bridgepoint, CVC und EQT als mögliche Investoren genannt. Wenn es tatsächlich zu dieser Form des Investments kommen sollte, treten die interessierten Investoren in einem umgekehrten Auktionsverfahren gegeneinander an. Dabei geht es um bis zu 1 Milliarde Euro über 20 Jahre hinweg und um eine maximale Beteiligung von 8 %.