Rechtsanwältin Christina Toth spricht im Exklusiv-Interview mit sportsbusiness.at über den Denkmalschutz für das Ernst Happel Stadion. Ist der Denkmalschutz eine unüberwindbare Hürde oder doch eine Ausrede?
++ sportsbusiness.at exklusiv von Michael Fiala ++
Ein Neubau des Ernst Happel Stadions komme für Wiens Sportstadtrat Peter Hacker aktuell nicht in Frage. Als Grund nannte der Politiker zuletzt bei einer Pressekonferenz am 22. September auch den Denkmalschutz. Einen solchen aufzuheben wäre Sache des Bundes. „Das ist eine Entscheidung, die nicht in unserer Hand liegt“, so Hacker.
Schon vor wenigen Tagen äußerte sich dazu Harald Fux, Architekt des neuen Linzer Stadions, dazu >> gegenüber sportsbusiness.at und meinte: „Fakt ist, dass es keinen Bescheid zum Ernst-Happel-Stadion gibt, der es unter Schutz stellt, sondern per Verordnung nur eine generelle Unterschutzstellung.“
Doch was bedeuten diese Begriffe konkret und im juristischen Sinn? Rechtsanwältin Christian Toth klärt im Exklusiv-Interview mit sportsbusiness.at auf.
sportsbusiness.at: Zuletzt sind die Diskussionen über einen Neubau eines Nationalstadions am Gelände des aktuellen Ernst-Happel-Stadions wieder aufgeflammt. Immer wieder ist in Statements und Medienberichten von einem Denkmalschutz zu hören, der so etwas verhindert. Wie sieht der Status genau aus?
Christina Toth: Das Ernst-Happel-Stadion wurde mit Verordnung des Bundesdenkmalamts im Jahr 2011 vorläufig unter Denkmalschutz gestellt. Bis dahin lag lediglich eine gesetzliche Vermutung des Denkmalschutzes für das Stadion vor.
Durch die vorläufige Unterschutzstellung des Stadions per Verordnung hat das Bundesdenkmalamt klargestellt, dass es aus seiner Sicht im ...