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UEFA und ECA unterzeichnen Grundsatzvereinbarung

(c) UEFA

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Die UEFA und die Europäische Klubvereinigung (ECA) haben vergangene Woche eine neue Grundsatzvereinbarung unterzeichnet und damit ihre Kooperation bis 2030 verlängert.

Die beiden Organisationen können auf eine nunmehr fünfzehnjährige Partnerschaft bauen und beabsichtigen mit dieser Vereinbarung, ihre Zusammenarbeit auf eine neue Ebene zu heben, um die langfristige Stabilität und das nachhaltige Wachstum im europäischen Klubfußball zu stärken.

Im Zentrum dieser Vereinbarung steht das bedingungslose Engagement für die Grundprinzipien der europäischen Fußballpyramide, die von Fans in ganz Europa unterstützt werden, darunter die zentrale Rolle der UEFA als europäischer Fußballdachverband sowie das Prinzip des Auf- und Abstiegs, das als Grundlage zur Qualifikation für offene europäische Wettbewerbe dient.

Die Fortführung der Kooperation erfolgt vor dem Hintergrund diverser Anpassungen am internationalen Spielkalender der Männer und Frauen sowie struktureller Änderungen an den Männerklubwettbewerben der UEFA, die ab der Saison 2024/25 greifen und den Vereinen, Spielerinnen und Spielern sowie Fans zusätzliche Möglichkeiten bieten, und dies unter Beibehaltung der offenen und demokratischen Pyramidenstruktur.

Gemeinsam haben sich die UEFA und die ECA darauf geeinigt, den europäischen Klubfußball auf allen Ebenen zu fördern. Für den Zyklus 2024-27 soll sich dies in einem neuen Einnahmenverteilungsschlüssel niederschlagen. Dadurch werden die Solidaritätszahlungen an Klubs deutlich erhöht, was Vereinen in den nationalen Ligen zugutekommt.

Der Anteil, der im neuen Zyklus für die nicht an der Ligaphase der UEFA-Wettbewerbe teilnehmenden Vereine vorgesehen ist, steigt auf insgesamt 10 %. Ferner sind 3 % für die in den Qualifikationsrunden ausgeschiedenen Klubs vorgesehen. Der Anteil für nicht teilnehmende Vereine steigt von aktuell 4 % auf 7 %, was einem Betrag von EUR 440 Mio. pro Saison (d.h. EUR 1,32 Mrd. über den gesamten Zyklus) entspricht. Das neue Ausschüttungsprogramm ist das einzige seiner Art auf europäischer Ebene. Für die teilnehmenden Vereine wiederum werden beim neuen Ausschüttungssystem die Teilnahme (neu werden 27,5 % statt 25 % zu gleichen Teilen ausgeschüttet) und die sportlichen Leistungen (neu 37,5 % statt 30 %) stärker ins Gewicht fallen. Die beiden bestehenden Säulen Marktpool und Koeffizient werden zusammengelegt und der Anteil dieser Zahlungen von 45 % auf 35 % reduziert. Nähere Informationen zum Verteilungsschlüssel werden nach Ausarbeitung der technischen Einzelheiten bekanntgegeben.

.Die Grundsatzvereinbarung spiegelt auch die Weiterentwicklung der UEFA Club Competitions SA wider. Das Joint Venture zwischen der UEFA und der ECA wurde gegründet, um die kommerzielle Entwicklung der UEFA-Klubwettbewerbe voranzutreiben.

Auch die beachtlichen Fortschritte mit Blick auf die Frauenfußballentwicklung werden in der neuen Vereinbarung berücksichtigt. Die UEFA und die ECA sind vereint in ihrem Bestreben, die Frauenwettbewerbe voranzubringen, ein ideales Umfeld für die nächste Generation talentierter Spielerinnen zu schaffen und den Frauenfußball auf eine solide sportliche und geschäftliche Grundlage zu stellen.

Nicht zuletzt werden in der neuen Grundsatzvereinbarung wichtige Zukunftsfragen aufgegriffen, darunter ökologische und gesellschaftliche Anliegen sowie Fragen der Unternehmensführung und finanziellen Nachhaltigkeit, um den Fortbestand und das Wohlergehen des europäischen Fußballs zu gewährleisten.

UEFA-Präsident Aleksander Čeferin: „Diese neue Grundsatzvereinbarung fußt auf der soliden Zusammenarbeit zwischen der UEFA und der ECA. Unser Ziel ist es, die offene, wertebasierte europäische Fußballpyramide, die von Fans auf aller Welt gelobt wird, weiter voranzubringen. Diese Partnerschaft dient der Kontinuität, der Stabilität und dem gesunden Wachstum – europaweit. Ich möchte dem ECA-Vorstand und seinem Vorsitzenden Nasser Al-Khelaïfi danken: Ihr Engagement hat diese neue Vereinbarung ermöglicht. Unsere Kooperation wird den europäischen Fußball stärken und wir freuen uns darauf, den Fußball weiterentwickeln und zu dessen Erfolg beitragen zu können.“

ECA-Vorsitzende Nasser Al-Khelaïfi: „Diese neue Grundsatzvereinbarung zwischen der ECA und der UEFA bis 2030 ist eine fantastische Nachricht für die europäischen Vereine und für alle, denen die Stabilität und das Wohlergehen des europäischen Klubfußballs am Herzen liegt. Mit der Vereinbarung zwischen den beiden Organisationen werden verschiedenste Angelegenheiten geregelt – seien es Governance, die Vertretung der Vereine oder regulatorische, finanzielle und sportliche Fragen. Wir legen ein solides Fundament für die kontinuierliche Weiterentwicklung des europäischen Klubfußballs. Als Organisation wächst die ECA rasant; sie vertritt dabei Vereine jeder Größe und aus allen Regionen Europas. Wir freuen uns, diese äußerst konstruktive, kooperative und vertrauensvolle Beziehung mit dem europäischen Fußballdachverband, unserem wichtigsten Partner, fortzusetzen.“

Mit der jüngsten Grundsatzvereinbarung sieht sich die UEFA auch weiterhin der demokratischen Teilhabe verpflichtet und baut auf ihrer jüngsten Entscheidung auf, neben Ligen und Vereinen auch die Ansichten von Spieler/-innen (über die Spielergewerkschaft FIFPRO Europe) und Fans (über die Organisation Football Supporters Europe) in ihre Entscheidungsfindungsprozesse einzubinden. Dieses Vorgehen soll zu einem noch inklusiveren, widerstandsfähigeren und transparenteren Governance-Rahmen im europäischen Fußball beitragen.

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