Sollte die Bundesliga die Lizenzkriterien in Sachen Infrastruktur verschärfen, könnten der SC Austria Lustenau ab der kommenden Saison ohne Lizenz dastehen.
Die Stellungnahme von Austria Lustenau im Wortlaut:
Am heutigen Freitag tagt in Wien die Hauptversammlung der Österreichischen Fußball-Bundesliga. Unter anderem stehen die derzeit gültigen Richtlinien und Bestimmungen für die Zulassung von Stadien für die Bundesliga auf der Tagesordnung. Eine weitere wichtige Entscheidung für das Stadionneubauprojekt des SC Austria Lustenau.
Denn die Bundesliga plant eine Veränderung der Vorgaben und Kriterien für eine Ausnahmegenehmigung zur Stadionzulassung, wenn ein Verein nachweisen kann, dass ein Um- oder Neubau realisiert wird. Die vom Aufsichtsrat der Bundesliga vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass ab dem Jahr 2022 für den Nachweis des Neubaus und damit für eine Ausnahmegenehmigung bis maximal Juni 2025 bereits die Baugenehmigung vorliegen muss.
Bisher reichte es aus, wenn das Bauverfahren eingeleitet, die Finanzierung geklärt, ein Zeitplan erstellt und erste Aufträge vergeben wurden.
Die neue Regelung wäre für den SC Austria Lustenau eine Hürde, die kaum zu nehmen ist, weil ein Bauverfahren in der Regel länger dauert als die verbleibenden 90 Tage. Somit könnte die Austria keinen Nachweis über den Neubau erbringen und eine mögliche Ausnahmeregelung wäre vom Tisch. In weiterer Folge würde das auch bedeuten, keine Bundesligalizenz und auch keine echte Chance, sich sportlich für die Bundesliga zu qualifizieren.
In den letzten Wochen stand daher Bernd Bösch intensiv mit den Vertretern der Bundesliga und mit den anderen Profi-Klubs im österreichischen Fußball in Kontakt, um eine angemessene Übergangslösung zu finden. „Wir sind mit dem Projekt Reichshofstadion NEU jetzt wirklich ein großes Stück weitergekommen. Mit einer solch weitreichenden Änderung der Bestimmungen, wäre nicht nur unsere Lizenzierung gefährdet, sondern in letzter Konsequenz auch das Stadionprojekt an sich“, erklärt Bernd Bösch. Er verweist auch auf einen Beschluss der ARGE Infrastruktur der Bundesliga, die selbst erst im November 2021 beschlossen hat, dass ein Nachweis über ein laufendes Bauverfahren (startet mit Baueingabe) ausreicht. „In unseren Augen reicht es aus, wenn wir im Jahr 2023 bauen wollen, dass dann im gleichen Jahr auch die Baubewilligung nachgewiesen werden muss“.
Aus diesem Grund hat die Austria für die heutige Sitzung einen Antrag eingebracht, dass es eine Übergangsfrist gibt und die geplanten Bestimmungen erst für die Lizenzvergabe im Jahr 2023 in Kraft treten.
Damit wäre dem SC Austria Lustenau viel geholfen. „Wir hoffen, dass die Arbeit der letzten Wochen und Monate nicht umsonst war und auf eine sportlich faire Behandlung unseres Antrags in der heutigen Sitzung“, so Bösch weiter.
Ein Ergebnis wird am heutigen Freitag gegen 17:00 Uhr erwartet. Sollte der Antrag der Austria widererwarten abgelehnt werden, wird man im Lager der Austrianer aber nicht die Flinte ins Korn werfen. „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um im Frühjahr zu einem positiven Ergebnis zu kommen und unseren großen Traum zu realisieren. Jetzt gehen wir aber zunächst einmal positiv gestimmt in die heutige Sitzung“, betont Bernd Bösch abschließend.